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Nützliche Informationen

NIE für den Hauskauf in Spanien: was sie ist und wie Sie sie beantragen

Die erste Formalität, die ich alle erledigen lasse, die auf den Kanaren ein Haus kaufen wollen: einfach, aber ohne sie geht es nicht weiter.

Luca, seit 2014 auf den Kanaren

Aktualisiert am · 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Die NIE, die Número de Identidad de Extranjero, ist Ihre Kennnummer beim spanischen Finanzamt: Ohne sie unterschreiben Sie keine escritura und zahlen keine Steuern für die Immobilie. Beantragt wird sie in Spanien oder beim spanischen Konsulat in Ihrem Land, mit dem Formular EX-15 und der Gebühr 790, Kennziffer 012. Meinen Kunden rate ich, das zuerst zu erledigen: der einfachste Schritt, der alles blockiert, wenn er fehlt.

Ein Reisepass mit schlichtem blauem Einband, ein Stift und eine Ledermappe auf einem Holztresen, neben dem Fenster zum Hafen.
KI-generiertes Bild
In diesem Ratgeber 5 Abschnitte
  1. Was die NIE ist und wozu Sie sie beim Hauskauf brauchen
  2. Wo man sie beantragt
  3. Was Sie brauchen
  4. Meine Ratschläge nach Jahren mit NIE-Anträgen
  5. Nach der NIE: das Konto und die Suche

Was die NIE ist und wozu Sie sie beim Hauskauf brauchen

Die NIE ist eine persönliche, eindeutige und dauerhafte Nummer, die Spanien einer ausländischen Person zuteilt, die mit dem Land in einer wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Beziehung steht. Ein Haus zu kaufen ist genau das: In der escritura, der notariellen Kaufurkunde, trägt der Notar Ihre NIE ein, die Agencia Tributaria, das spanische Finanzamt, nutzt sie für die Steuern beim Kauf und danach für die jährlichen Steuern, und die Versorger verlangen sie, um Strom und Wasser auf Ihren Namen anzumelden.

Eines stelle ich immer klar: Die NIE ist weder eine Aufenthaltserlaubnis noch die Residencia, also der Wohnsitz in Spanien. Sie ist eine steuerliche Kennnummer. Tausende Menschen, die in ihrem eigenen Land leben und ein Haus auf den Kanaren besitzen, haben eine; sie zu haben verpflichtet Sie zu nichts.

Wo man sie beantragt

  • In Spanien: bei der Oficina de Extranjería, der Ausländerbehörde, oder bei der Comisaría de Policía der Provinz, in der Sie sich aufhalten, mit Termin.
  • Von zu Hause aus: bei der Oficina Consular, also dem spanischen Konsulat, das für Ihre Region zuständig ist. Wie der Antrag dort im Einzelnen abläuft, steht auf der Webseite des jeweiligen Konsulats.
  • Die Nummer selbst vergibt nicht das Konsulat, sondern die spanische Polizei: Davon hängt ab, wann Sie sie bekommen.

Mein Rat, wenn Ihr Reisedatum für die Kanaren schon feststeht: Beantragen Sie die NIE hier, bei der Polizei, am ersten möglichen Tag. Suchen Sie dagegen noch von zu Hause aus nach einem Haus, beantragen Sie sie beim Konsulat, während Sie suchen: Dann sind Sie bereit, wenn das Haus gefunden ist.

Was Sie brauchen

  • Das Formular EX-15, «Solicitud de Número de Identidad de Extranjero (NIE) y Certificados», ausgefüllt und unterschrieben, im Original und in Kopie.
  • Den gültigen Reisepass und eine vollständige Kopie davon.
  • Den Grund des Antrags: in Ihrem Fall der Kauf einer Immobilie. Das Formular sieht ihn vor, und manche Ämter verlangen einen Nachweis dafür, etwa ein Kaufangebot oder den contrato de arras, den spanischen Vorvertrag.
  • Die Gebühr: das Formular 790, Kennziffer 012, bezahlt vor dem Termin. Den aktuellen Betrag finden Sie auf dem Gebührenformular zum Zeitpunkt der Zahlung; ich schreibe ihn hier nicht, weil er sich ändert und die Quellen, die ich gelesen habe, ihn nicht nennen.
  • Wenn jemand anderes den Antrag für Sie stellt: die Vollmacht und den Ausweis der vertretenden Person. Das Formular EX-15 sieht das vor.

Meine Ratschläge nach Jahren mit NIE-Anträgen

  • Erledigen Sie das, bevor Sie sich in ein Haus verlieben. Ich habe angenommene Angebote erlebt, bei denen die arras um Wochen verschoben werden mussten, weil die NIE noch nicht da war.
  • Die Nummer verfällt nicht, das Zertifikat auf Papier schon. Bewahren Sie das Blatt auf und fotografieren Sie es: Der Notar, die Bank und der Wasserversorger werden danach fragen.
  • Kauft Ihr Partner oder Ihre Partnerin mit Ihnen, brauchen Sie zwei NIE: eine pro Person.
  • Sind Sie nur wenige Tage auf den Kanaren und finden keinen Termin, kann eine gestoría, ein spanisches Verwaltungsbüro, den Antrag mit Vollmacht für Sie einreichen. An wen Sie sich wenden können, sage ich Ihnen.

Nach der NIE: das Konto und die Suche

Mit der NIE in der Hand eröffnen Sie das spanische Girokonto, das Sie für die Restzahlung beim Notar und für die Steuern brauchen, und können anfangen, Angebote zu machen. Die nächsten Schritte, von den arras bis zur escritura, finden Sie im Kaufratgeber.

Häufig gestellte Fragen

Ist die NIE dasselbe wie eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien?

Nein. Die NIE ist eine steuerliche Kennnummer für ausländische Personen: Sie haben sie auch, wenn Sie nicht in Spanien leben, und sie gibt Ihnen kein Aufenthaltsrecht. Die Residencia ist ein eigenes Verfahren, das Sie nur brauchen, wenn Sie hierherziehen.

Kann ich die NIE per Vollmacht beantragen?

Ja: Das Formular EX-15 sieht vor, dass der Antrag von der betroffenen Person selbst oder von ihrer vertretenden Person unterschrieben wird, zusammen mit der Vollmacht und deren Ausweis. Das rate ich allen, die nicht persönlich kommen können.

Was kostet die NIE?

Sie zahlen die Gebühr mit dem Formular 790, Kennziffer 012. Der genaue Betrag steht auf dem Gebührenformular zum Zeitpunkt der Zahlung: Die offiziellen Quellen, die ich gelesen habe, nennen ihn nicht, und ich schreibe lieber keine Zahl, die inzwischen veraltet sein könnte.

Wie lange dauert es, die NIE zu bekommen?

Das hängt davon ab, wo Sie sie beantragen: in Spanien oder beim Konsulat. Beim Konsulat kommt hinzu, dass nicht das Konsulat die Nummer vergibt, sondern die spanische Polizei. Auf den Kanaren geht es mit Termin in der Regel schneller: Das sage ich Ihnen im Einzelfall.

Quellen

  1. Ministerio de Inclusión, Seguridad Social y Migraciones — modulo EX-15, Solicitud de NIE y Certificados (öffnet sich in einem neuen Tab) abgerufen am
  2. Consolato Generale di Spagna a Roma — servizi consolari (öffnet sich in einem neuen Tab) abgerufen am
  3. Ministerio de Asuntos Exteriores — Solicitud de NIE en Oficina Consular (öffnet sich in einem neuen Tab) abgerufen am

Die steuerlichen und rechtlichen Informationen sind eine allgemeine Orientierung, keine Beratung: Wenden Sie sich für Ihren Fall an einen zugelassenen Fachmann.

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